Wien, 7.4.2020 – Die Amici (vorm. Amici delle SVA) begrüßen die Bereitschaft zu Nachbesserungen im Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer, sehen aber nach wie vor existenzbedrohende Stolperfallen, die dringend aus dem Weg geräumt werden müssen.
Erlass der SVS-Beiträge für das 2. Quartal 2020 für EPU, Kleinstunternehmer und neue Selbständige gefordert Beim Kurzarbeitszeitmodell bezahlt der Arbeitgeber keine SV-Beiträge für seine Angestellten, weil diese Beiträge für die Dauer der Kurzarbeit von der Regierung, also mit unser aller Steuergeld, übernommen werden. Ein- Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer und neue Selbständige sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person, die alles tun, um auch in dieser schwierigen Situation ihren eigenen Arbeitsplatz zu erhalten, ohne in den Genuss dieser direkten finanziellen Entlastung zu kommen. Die SVS-Beiträge könnten sie in der derzeitigen Krise endgültig in den Ruin führen. Eine Stundung der SVS-Beiträge ist dabei nur eine Verschiebung des Problems nach hinten, aber keine Lösung. Zahlungen aus dem Härtefonds erfüllen nicht ihren Zweck, wenn die Betroffenen sie für die Forderungen der SVS verwenden müssen. Das käme einer Förderung der SVS durch den Staat gleich und nicht einer echten Unterstützung der im Härtefallfonds definierten Zielgruppe. Eine gerechte Lösung sehen die Amici in einem kompletten Erlass der SVS-Beiträge für das 2. Quartal 2020 als sofortige und nachhaltige Unterstützung und fordern hier dringend Nachbesserung.
Auch Selbständige mit Pensions- und Mindestsicherungsanspruch in den Härtefallfonds aufnehmen!
Die Bezieher von Pensionen und Mindestsicherung, die ein Zusatzeinkommen aus selbständiger Tätigkeit haben, sind in Phase 1 von den Maßnahmen des Härtefallfonds ausgeschlossen. Auch diese Personengruppe muss in Phase 2 antragsberechtigt sein. Selbständige, die zu ihrer niedrigen Pension auf ihr Zusatzeinkommen angewiesen sind, und Erwerbstätige, die aus der Mindestsicherung nur eine Aufstockung zu ihrem niedrigen selbständigen Einkommen erhalten, dürfen von den Förderungen nicht ausgeschlossen sein. Es sind vor allem Frauen, die weit weniger als 400 € Pension beziehen, z.B. weil es sich um eine kleine Witwenpension handelt, oder weil eine Aufstockung nicht möglich ist, wenn der Partner über ein Einkommen verfügt. Die beiden Ausschlussgründe Pensionsbezug und Bezug von Mindestsicherung zusätzlich zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit müssen - zumindest bis zu einer bestimmten Pensionshöhe bzw. Mindestsicherungshöhe - unbedingt fallen.
Die Amici drängen auf Berücksichtigung dieser Forderungen bei den Nachbesserungen der Bestimmungen für den Härtefall-Fonds!
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