29.11.2011
- § 25 Absatz 3 WKG - Antrag an das Wirtschaftsparlament Wien auf „eine einkommensorientierte Beitragsentrichtung für alle Versicherten der SVA“
Bei der SVA-Urbefragung 2012 entschieden sich 79,5 % der Befragten für nach dem Einkommen gestaffelte Versicherungsbeiträge!
Das derzeitige Beitragssystem ist regressiv: Je weniger Selbstständige verdienen, desto mehr zahlen sie prozentuell an Versicherungsbeiträgen – und umgekehrt. Rund 90% der Gewerbebetriebe beziehen gut 40% der Einkünfte, entrichten aber 70% der Beitragsleistung, während die 10% mit den höchsten Einkommen fast 60% der Einkünfte beziehen, aber nur 30% der Beiträge tragen. Quelle: WIFO-Analyse alternativer Finanzierungsformen der sozialen Sicherungssysteme im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, 2008
Laut genannter WIFO-Analyse ergibt sich nach Aufhebung der Höchstbeitrags- grundlage in der Krankenversicherung für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ein rund 200 Mio. € höheres Beitragsaufkommen. Bei den Einkünften aus Gewerbe- betrieb führt die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenver- sicherung zu einem zusätzlichen Beitragsaufkommen von rund 139 Mio € . (Basis Einkommenssteuerstatistik 2005). Von diesen Mehreinnahmen kann die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage auf Geringfügigkeitsniveau und anderes nanziert werden.
Antrag: Das Wirtschaftsparlament möge beschließen, dass sich die Wirtschaftskammer Wien für eine einkommensorientierte SV-Beitragsentrichtung für alle SVA Versicherten durch Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung auf Geringfügigkeitsniveau bei gleichzeitiger Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung einsetzt. Die Änderungen sol- len noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

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